Im Buchungstrainer sind die EO- und ALV-Beiträge der Geschäftsfälle zum Thema „Löhne“ angepasst – Hintergrund:
- Beiträge für AHV, IV, EO: Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wurden zeitlich befristet per 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von bisher 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben (d.h. je 0,1% Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberbeitrag). Die Beiträge für AHV, IV, EO sind deshalb neu 5,15% je Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeber (bisher: je 5,05%).
- Arbeitslosenversicherung (ALV): Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden um 0,2 Lohnprozente auf 2,2% erhöht (d.h. je 0,1% Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberbeitrag). Die Beiträge für die ALV sind deshalb neu 1,1% je Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeber (bisher: je 1%).